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Fax und E-Mail
Fax
Eingaben per Fax sind in dringenden Fällen zulässig. Aus Gründen des Prozessrechts muss die entsprechende Eingabe aber immer auch per Post mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Fax-Sendungen ohne nachfolgende rechtzeitige Sendung des Originals entfalten keine Wirkung.

E-Mail
Mangels gesetzlicher Grundlage und infolge ungenügender Datensicherheit sind Eingaben und Anträge mittels E-Mail nicht zulässig.